Notargebühren-Rechner

Schätzen Sie schnell die Kosten für Notarservices für Ihre Dokumente

Unterschriftsbeglaubigung richtet sich nach dem Geschäftswert; beglaubigte Abschrift wird pro Seite berechnet
Nur bei Unterschriftsbeglaubigung relevant: der Wert des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts (z. B. Vollmachtsumfang, Kontostand)
Seiten
Nur bei beglaubigter Abschrift relevant: Gesamtzahl der zu beglaubigenden Seiten
Unterschriften
Nur bei Unterschriftsbeglaubigung relevant: jede Unterschrift wird einzeln beglaubigt und gebührenpflichtig
Reisekosten nach GNotKG Anlage 1 KV 32006/32008: 0,42€/km (hier nicht einzeln erfasst) zzgl. Zeitversäumnis-Pauschale je nach Abwesenheitsdauer
Grundnotargebühr
Reisegebühr (Zeitversäumnis)
Geschätzte Gesamtgebühr
Was bedeutet das? Bei Unterschriftsbeglaubigung ist die Grundgebühr die 0,2-fache Gebühr aus der GNotKG-Gebührentabelle zum Geschäftswert, gesetzlich gedeckelt auf mindestens 20€ und höchstens 70€ pro Unterschrift (§ 45, § 34 GNotKG). Bei beglaubigter Abschrift sind es 1,50€ pro Seite, mindestens 10€. Reisekosten (Fahrtkosten 0,42€/km, hier nicht einzeln erfasst) und Zeitversäumnis-Pauschale nach GNotKG Anlage 1 KV 32006/32008 kommen bei Reisediensten hinzu. Deutschland kennt keine gesonderte gesetzliche "Express-Gebühr" für Notare wie in manchen anderen Ländern — die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt von der Terminverfügbarkeit des Notarbüros ab. Dies ist eine Schätzung; die Mehrwertsteuer (19%) ist nicht enthalten.
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Notargebühren verstehen

Anders als in vielen anderen Ländern sind deutsche Notargebühren keine freien Marktpreise, sondern gesetzlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt — jeder Notar in Deutschland berechnet für dieselbe Leistung dieselbe Gebühr. Für die häufigste Alltagsleistung, die Unterschriftsbeglaubigung, richtet sich die Gebühr nach dem Geschäftswert (dem wirtschaftlichen Wert des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts), nicht nach Seitenzahl oder Bearbeitungsaufwand.

Wie die Unterschriftsbeglaubigung berechnet wird

Nach § 45 GNotKG beträgt die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung 0,2 der vollen Gebühr aus der GNotKG-Gebührentabelle zum jeweiligen Geschäftswert — gesetzlich gedeckelt auf mindestens 20€ und höchstens 70€ pro Unterschrift, unabhängig davon, wie hoch der Geschäftswert tatsächlich ist. Bei einer privaten Vollmacht mit Geschäftswert 5.000€ liegt die Gebühr am unteren Ende (nahe 20€); bei hochwertigen Transaktionen wird schnell die 70€-Obergrenze erreicht.

Beglaubigte Abschriften

Für die Beglaubigung von Kopien (statt Unterschriften) gilt eine andere, einfachere Regel: 1,50€ pro angefangener Seite, mindestens jedoch 10€ gesamt.

Reisekosten des Notars

Muss der Notar zu Ihnen kommen (z. B. bei Krankheit oder eingeschränkter Mobilität), fallen zusätzlich Reisekosten nach GNotKG Anlage 1 an: 0,42€ pro gefahrenem Kilometer (Nr. 32006 KV) sowie eine Zeitversäumnis-Pauschale gestaffelt nach Abwesenheitsdauer — 20€ bis 4 Stunden, 35€ bis 8 Stunden, 60€ über 8 Stunden (Nr. 32008 KV). Die Kilometerkosten sind in diesem Rechner nicht einzeln erfasst, nur die Zeitversäumnis-Pauschale.

So nutzen Sie den Rechner

Wählen Sie zuerst den Servicetyp: Unterschriftsbeglaubigung oder beglaubigte Abschrift. Bei Unterschriftsbeglaubigung geben Sie den Geschäftswert des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts sowie die Anzahl der zu beglaubigenden Unterschriften ein. Bei beglaubigter Abschrift geben Sie stattdessen die Seitenzahl ein. Wählen Sie zusätzlich aus, ob ein Reisedienst erforderlich ist. Der Rechner zeigt sofort die geschätzte Gesamtgebühr an (netto, ohne 19% Mehrwertsteuer).

Wichtiger Hinweis

Deutschland kennt — anders als z. B. die USA — keine gesetzlich geregelte "Express-Gebühr" für schnellere Notarisierung; die Terminverfügbarkeit hängt vom jeweiligen Notarbüro ab, nicht von einem festen Zuschlag. Diese Schätzung deckt die häufigsten Alltagsfälle ab; bei Beurkundungen (z. B. Grundstückskaufverträgen, Gesellschaftsverträgen) gelten andere, höhere Gebührensätze (bis zu 2,0 der vollen Gebühr) — konsultieren Sie in diesen Fällen direkt einen Notar.

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Notargebühren in Deutschland berechnet?
Für Unterschriftsbeglaubigung nach § 45 GNotKG: 0,2-fache Gebühr aus der GNotKG-Gebührentabelle zum Geschäftswert, gedeckelt auf 20€ bis 70€ pro Unterschrift. Für beglaubigte Abschriften: 1,50€ pro Seite, mindestens 10€. Reisekosten kommen bei Reisediensten separat hinzu.
Sind die berechneten Gebühren verbindlich?
Die Mindest- und Höchstbeträge (20€/70€) sind gesetzlich in § 45 GNotKG festgelegt und bei jedem Notar in Deutschland identisch — anders als in manchen anderen Berufen sind Notargebühren keine freien Marktpreise. Die genaue Einordnung Ihres Geschäftswerts sowie Auslagen (Porto, Reisekosten) können variieren; fragen Sie im Zweifel Ihren Notar nach einem genauen Kostenvoranschlag.
Was ist der Geschäftswert und warum ist er wichtig?
Der Geschäftswert ist der wirtschaftliche Wert des Rechtsgeschäfts, auf das sich die zu beglaubigende Unterschrift bezieht (z. B. der übertragene Vermögenswert bei einer Vollmacht). Er bestimmt die Grundgebühr aus der GNotKG-Tabelle, bevor der 0,2-Faktor und die 20€/70€-Deckelung angewendet werden.
Gibt es einen Express-Zuschlag für schnellere Bearbeitung?
Nein. Anders als in manchen anderen Ländern kennt das deutsche GNotKG keine gesetzliche Express-Gebühr für Notare. Wie schnell ein Termin möglich ist, hängt allein von der Verfügbarkeit des jeweiligen Notarbüros ab.
Was kostet es, wenn der Notar zu mir kommen muss?
Zusätzlich zur Grundgebühr fallen Reisekosten nach GNotKG Anlage 1 an: 0,42€ pro gefahrenem Kilometer sowie eine Zeitversäumnis-Pauschale von 20€ (bis 4 Std.), 35€ (bis 8 Std.) oder 60€ (über 8 Std.) je nach Abwesenheitsdauer des Notars.

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